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25.09.2026
News

DMB Mieterschutzverein Frankfurt begrüßt die geplante Ausweitung des Mieterschutzes

Der DMB Mieterschutzverein Frankfurt begrüßt den am 24. September 2026 veröffentlichten Entwurf der neuen hessischen Mieterschutzverordnung. Die geplante Ausweitung von bislang 49 auf künftig 71 Städte und Gemeinden ist aus Sicht des Vereins ein notwendiger Schritt, um Mieterinnen und Mieter auf angespannten Wohnungsmärkten besser vor überhöhten Mieten und übermäßigen Mietsteigerungen zu schützen.

Das hessische Wirtschaftsministerium hatte für die Neuregelung ein neues Gutachten erstellen lassen. „Die Ausweitung des Schutzes ist angesichts der hohen Belastung vieler Haushalte dringend erforderlich. Gerade in Frankfurt und im Rhein-Main-Gebiet erleben wir täglich, dass Mieterinnen und Mieter mit überhöhten Neuvertragsmieten und erheblichen Mietsteigerungen konfrontiert sind. Die gesetzlichen Schutzinstrumente müssen deshalb rechtssicher und ohne Unterbrechung gelten“, erklärt Astrid Nembach, Geschäftsführerin des DMB Mieterschutzvereins Frankfurt.

Der DMB Mieterschutzverein Frankfurt fordert die Landesregierung auf, das Anhörungs- und Beschlussverfahren mit höchster Priorität abzuschließen. Zwischen dem Auslaufen der bestehenden und dem Inkrafttreten der neuen Verordnung darf keine Schutzlücke entstehen. Jede Verzögerung vergrößert die Unsicherheit für Menschen, die prüfen lassen müssen, ob ihre Miete zulässig ist und welche Ansprüche sie gegenüber ihrer Vermieterin oder ihrem Vermieter geltend machen können.

„Wer eine möglicherweise überhöhte Miete zahlt, braucht eine klare und belastbare Rechtsgrundlage. Mieterinnen und Mieter dürfen nicht das Risiko tragen, das durch verspätete politische Entscheidungen oder rechtliche Zweifel an der bisherigen Regelung entsteht“, so Nembach weiter. „Wir dringen deshalb auf eine schnelle Verabschiedung und rechtzeitige Verkündung der neuen Verordnung.“

Der Verein weist zugleich darauf hin, dass eine Verordnung allein das Problem steigender Wohnkosten nicht löst. Notwendig bleiben der konsequente Vollzug der Mietpreisbremse, eine wirksame Begrenzung von Mieterhöhungen sowie deutlich mehr dauerhaft bezahlbarer und sozial gebundener Wohnraum. Die neue Mieterschutzverordnung ist dafür ein unverzichtbarer Baustein.