Was viele nicht wissen: Wenn man dem Paketdienst einmal eine Abstellgenehmigung erteilt hat, dann sieht er diese als dauerhaft an. Was für den Paketdienst den Vorteil bietet, dass der Kunde bei angeblicher Lieferung ab dem angeblichen Lieferzeitpunkt die Verantwortung für das Paket hat. Der Verkäufer verweist dann auf den Paketdienst, der verweist auf die Abstellgenehmigung - der Kunde hat den Schaden.
BGH Urteile
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Gießen Regional
Die Abstellgenehmigungs-Falle: Wenn auf jeden Fall der Kunde schuld ist
Dass Pakete nicht ankommen, soll vorkommen – auch, wenn sie angeblich geliefert wurden. Der Empfänger ist dann schnell in der Haftung, der Lieferant aus dem Schneider. Warum?
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