IMPRESSUM | SITEMAP
bearbeitet von Ass. jur. Thomas Eisenhardt
Mitglied im Deutschen Mieterbund e.V.
Unterlassene Abrechnung
Beendetes Mietverhältnis – Mieter kann nach Abrechnungsreife Vorauszahlungen zurückfordern ▪ AG
Laufendes Mietverhältnis – Kein Rückforderungsanspruch, aber Zurückbehaltungsrecht ▪ LG
Laufendes Mietverhältnis – Kein Rückforderungsanspruch vor Mietende ▪ LG
Zurückbehaltungsrecht an laufenden Vorauszahlungen – Auch gegenüber Zwangsverwalter ▪ LG