IMPRESSUM | SITEMAP

Betriebskosten

Stichwörter

Umlageschlüssel

siehe auch >>Abrechnung | >>Gemischt genutztes Gebäude

Abrechnung nach Umlageschlüssel d. Hausverwaltung – Angabe in Abrechnung dennoch erforderlich ▪ LG

Abrechnung nach Umlageschlüssel d. Hausverwaltung – Wirksam im Rahmen billigen Ermessens ▪ AG

Abrechnung nach WEG-Umlageschlüssel – Auch als AGB wirksam ▪ AG

Änderung einseitig durch Vermieter – Abrechnung nicht ordnungsgemäß, Nachforderung nicht fällig ▪ AG

Änderung gem. § 556a Abs. 2 BGB – Nicht bei Wechsel von Wohnflächen- zu Personenschlüssel ▪ AG

Änderung gem. § 556a Abs. 2 BGB – Nur bei Umlage nach Verbrauch oder Verursachung ▪ LG

Änderung gem. § 556a Abs. 2 BGB – Zulässig bei Direktzuordnung der Grundsteuer ▪ AG

Änderungsbefugnis d. Vermieters – Allenfalls für die Zukunft ▪ OLG

Änderungsbefugnis d. Vermieters – Als AGB unwirksam, wenn nicht an billiges Ermessen gebunden ▪ AG

Änderungsbefugnis d. Vermieters – Als AGB unwirksam, wenn nicht an sachliche Gründe gebunden ▪ AG

Bestimmung eines "geeigneten Maßstabs" durch Vermieter – Als AGB unwirksam ▪ LG

Bestimmung eines "geeigneten Maßstabs" durch Vermieter – Als AGB unwirksam ▪ OLG

Bestimmungsrecht des Vermieters – Spätere Änderung bedarf der Zustimmung des Mieters ▪ OLG

Bestimmungsrecht des Vermieters – Umlage nach Wohneinheiten ist grundsätzlich unbillig ▪ AG

Fehlerhafter Umlageschlüssel – Rüge ist trotz früherer Hinnahme des Fehlers nicht treuwidrig ▪ AG

Stillschweigende Änderung – Dreimalige Hinnahme fehlerhaften Umlageschlüssels genügt nicht ▪ AG

Stillschweigende Änderung – Einmalige Hinnahme fehlerhaften Umlageschlüssels genügt nicht ▪ AG

Stillschweigende Änderung – Vorbehaltlose Nachzahlung genügt In der Regel nicht ▪ LG

Stillschweigende Änderung – Zweimalige vorbehaltlose Nachzahlung genügt nicht ▪ AG

Unbilligkeit – Rüge ist unzulässig nach Hinnahme über längere Zeit (3 Jahre) ▪ LG

Unklare Regelung im Mietvertrag – Kosten sind gem. § 556a BGB nach Wohnfläche abzurechnen ▪ AG

© 2011 DMB Mieterschutzverein Frankfurt/Main e.V.