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Betriebskosten

Stichwörter

Belege

Eigentumswohnung – Mieter hat Einsichtsrecht auch nach Bestandskraft der Verwalterabrechnung ▪ LG

Einsicht in die Originalbelege – Nur bei Zweifeln an den bereits vorgelegten Kopien der Belege ▪ AG

Einsichtsverlangen – Mehr als zwei Versuche muss der Mieter nicht unternehmen ▪ AG

Gewährung der Einsicht – Vermieter muss auf Terminsvorschlag des Mieters reagieren ▪ AG

Gewährung der Einsicht – Vermieter muss auf Verlangen Termin zur Einsichtnahme nennen ▪ AG

Ort der Einsichtnahme – Grundsätzlich beim Vermieter oder Verwalter, sofern dies zumutbar ist ▪ LG

Ort der Einsichtnahme – Nicht am Ort der Verwaltung, sondern am Ort des Mietobjektes ▪ LG

Übersendung von Kopien – Kostenerstattung – 0,26 Euro pro Kopie sind angemessen ▪ AG

Übersendung von Kopien – Kostenerstattung – 0,50 Euro pro Kopie sind unangemessen hoch ▪ LG

Übersendung von Kopien – Preisfreier Wohnraum – Nur bei Unzumutbarkeit der Einsichtnahme ▪ LG

Übersendung von Kopien – Preisgeb. Wohnraum – Kann noch im Prozess verlangt werden ▪ AG

Übersendung von Kopien – Preisgeb. Wohnraum – Stets, bis zur Grenze des Missbrauchs ▪ LG

Übersendung von Kopien – Preisgeb. Wohnraum – Weigerung hemmt Fälligkeit der Nachforderung ▪ LG

Umfang des Einsichtsrechts – Auch Verträge für Hausmeisterdienste, Hausreinigung, Gartenpflege ▪ AG

Umfang des Einsichtsrechts – Mieter darf Belege abschreiben, kopieren oder fotografieren ▪ AG

Verweigerung der Einsicht – Fälligkeit der Nachforderung wird gehemmt ▪ LG

Verweigerung der Einsicht – Fälligkeit der Nachforderung wird gehemmt ▪ LG

Verweigerung der Einsicht – Mieter muss klar stellen, welche Belege ihm vorenthalten wurden ▪ AG

Zurückbehaltungsrecht wegen verweigerter Belegeinsicht – Entfällt mit Vorlage im Prozess ▪ AG

Zurückbehaltungsrecht wegen verweigerter Belegeinsicht – Klage auf Nachzahlung ist abzuweisen ▪ AG

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