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bearbeitet von Ass. jur. Thomas Eisenhardt
Mitglied im Deutschen Mieterbund e.V.
Vermieterwechsel durch Vereinbarung
Konkludente Genehmigung des Mieters – Nur bei erkennbarem Bindungswillen ▪ AG
Übernahme von Rechten und Pflichten – Auch für die Vergangenheit (anders als nach § 566 BGB) ▪ LG