LG Frankfurt/Main, Urt. v. 26.1.2010 – 2/11 S 345/08, unveröffentlicht |
Leitsätze
2. Eine Regelung im Grundstückskaufvertrag, wonach der Erwerber zu einem bestimmten Stichtag an Stelle des Veräußerers mit allen Rechten und Pflichten in ein bestehendes Mietverhältnis eintritt, hat gegenüber dem Mieter keine Wirkung.
3. Aus der Vereinbarung über den vorzeitigen Eintritt des Erwerbers in einen bestehenden Mietvertrag lässt sich auch keine Ermächtigung des Erwerbers zur Ausübung von Vermieterrechten entnehmen. Im Übrigen muss in der Kündigungserklärung offen gelegt werden, dass diese aufgrund einer Ermächtigung abgegeben wird.
Anmerkung zu Leitsatz 2
Genehmigt der Mieter jedoch die zwischen dem veräußernden Vermieter und dem Erwerber getroffene Vereinbarung, so kann ein rechtsgeschäftlicher Vermieterwechsel zustande kommen. Siehe dazu Anmerkung zu AG Frankfurt/Main-Höchst, Urt. v. 13.5.2005 – 387 C 3053/04 (98), unveröffentlicht.
Anmerkung zu Leitsatz 3 |