Leitsatz
Macht der Mieter im Prozess um eine Betriebskostennachforderung geltend, eine Konkretisierung seiner Einwendungen gegen die Abrechnung sei ihm nicht möglich, weil ihm anlässlich der Belegeinsicht nicht sämtliche erforderlichen Belege vorgelegt worden seien, so muss er vortragen, wann er die Vorlage welcher Belege verlangt hat.
Betriebskosten |
Belege |