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Frankfurt, den 19.10.2010

Unzulässige Praxis: Kautionszahlung Bedingung für Schlüsselübergabe

Bei Neuabschluss eines Wohnraum-Mietvertrages ist in der Regel eine Mietkaution fällig. Nach der gesetzlichen Regelung darf die Kaution bis zu drei Monatsmieten betragen. Der DMB Mieterschutzverein Frankfurt stellt in der Beratungspraxis fest, dass sich Vermieter hier nach wie vor einer unzulässigen Praxis bedienen: Oftmals wird die  Schlüsselübergabe von der vorherigen vollständigen Zahlung der Mietkaution abhängig gemacht. Der DMB Mieterschutzverein Frankfurt weist darauf hin, dass Mietvertragsklauseln, wonach der Mieter die Wohnungsschlüssel erst dann erhält, wenn er die gesamte Kaution gezahlt hat, unzulässig sind. Jens Giwitz, Geschäftsführer des DMB Mieterschutzvereins Frankfurt, kritisiert diese Vorgehensweise: „Nach der gesetzlichen Regelung ist der Mieter zur Zahlung der Mietkaution erst mit Beginn des Mietverhältnisses verpflichtet. Außerdem ist der Mieter berechtigt, die Mietkaution in drei Raten zu zahlen.“ Anderslautende Vertragsklauseln sind unwirksam. Weitere Informationen zum Thema Mietkaution hat der DMB Mieterschutzverein Frankfurt auf einem Merkblatt zusammengestellt. Es ist hier herunterzuladen oder liegt in unserer Geschäftstelle zur Mitnahme bereit.  

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