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Frankfurt, den 08.06.2010

Tipps rund um die Fußballweltmeisterschaft

DMB Mieterschutzverein Frankfurt: Fahnen und Plakate zur Fußball-Weltmeisterschaft erlaubt

Wie schon bei den vergangenen Fußball-Großereignissen dürfte sich in den kommenden Tagen das Stadtbild verändern. Neben Autofähnchen werden hierzu vor allem Fahnen und Banner beitragen, die aus den Fenstern und den Balkonen gehängt werden.

Grundsätzlich gilt: Nationalfahnen oder Plakate der Nationalmannschaft dürfen in die Fenster der Wohnung gehängt werden. „Sie sind Ausdruck der Begeisterung für die Fußball-Weltmeisterschaft und zeigen die Vorfreude auf hoffentlich spannende, tolle Spiele" erklärt Jens Giwitz, Geschäftsführer des DMB Mieterschutzvereins Frankfurt am Main e. V. Soweit im Mietvertrag ein „Plakat- oder Fahnenverbot" verhängt ist, gilt dies allenfalls für Plakate mit politischem Inhalt, für stark polarisierende oder gar verhetzende Meinungsäußerungen.

Auch auf dem Balkon darf nach Darstellung des DMB Mieterschutzvereins Frankfurt Flagge gezeigt werden. Allerdings: Wenn eine Halterung montiert werden muss oder aus anderen Gründen in die Bausubstanz eingegriffen wird, muss der Vermieter um Erlaubnis gefragt werden. Unabhängig davon muss sichergestellt sein, dass Fahnen und Plakate nicht herunterfallen und so Passanten verletzen, Autos beschädigen oder den Verkehr gefährden können. Unter diesen Voraussetzungen dürfen Fahnen in „Normalgröße" aus dem Fenster gehängt werden, die Fenster der Nachbarwohnungen dürfen nicht mitbeflaggt werden.

Anders als bei Public Viewing-Veranstaltungen, bei denen die Lärmschutzbestimmungen durch den Gesetzgeber gelockert wurden, gelten daheim weiterhin die allgemeinen Ruhezeiten und das Gebot der Rücksichtnahme. Zwar darf natürlich auch in der Wohnung, auf dem Balkon, der Terrasse oder im Garten gefeiert werden. Überall hier können WM-Spiele im Fernsehen verfolgt werden, auch zusammen mit Freunden. Bei aller Begeisterung muss aber auch während der Weltmeisterschaft und Fußballübertragungen auf die Nachbarn Rücksicht genommen werden. Lachen, Schreien, Musik oder der Original-Fernsehkommentar werden im Freien viel stärker wahrgenommen, als wenn in der Wohnung bei geschlossenen Fenstern und Türen gefeiert und gejubelt wird. Am besten deshalb die Lautstärke - so weit wie möglich - zurückregeln. Und trotz Fußballweltmeisterschaft gilt ab 22 Uhr Nachtruhe. Dann sollten die Spiele nur noch in der Wohnung oder beim Public Viewing verfolgt werden.

Zur WM- und Sommerparty im Freien gehört oft auch das Grillen. Hierbei sollte darauf geachtet werden, dass sich Nachbarn nicht durch Qualm und Rauch belästigt fühlen. Weitere Informationen dazu haben wir auf unserem Info-Blatt „Die Garten-, Terrassen- und Balkonnutzung" zusammengestellt.

© 2010 DMB Mieterschutzverein Frankfurt/Main e.V.