Der DMB Mieterschutzverein Frankfurt am Main e.V. hat in letzter Zeit vermehrt Mieterhöhungsverlangen des Wohnungsunternehmens Gagfah geprüft, die falsch berechnet sind. Die dem Verein vorliegenden Mieterhöhungsverlangen sind mit dem Mietspiegel Frankfurt 2010 begründet und weisen höhere Mieten aus, als nach den Berechnungen mit dem aktuellen Mietspiegel möglich sind.
Ein Mieterhöhungsverlangen muss in Frankfurt mit dem qualifizierten Mietspiegel begründet werden. Anhand der Zu- und Abschläge des Mietspiegels wird die ortsübliche Vergleichsmiete berechnet. Die Juristen des DMB Mieterschutzverein Frankfurt am Main e.V. stellten bei Prüfung der Verlangen fest, dass für das Merkmal „Bad rundum mind. halbhoch gekachelt“ ein Zuschlag von 0,45 Euro je m2/Monat berechnet wurde, während nach dem Mietspiegel 2010 lediglich ein Zuschlag in der Höhe von 0,25 Euro je m2/Monat gerechtfertigt ist. Des Weiteren hat die Gagfah für das Merkmal „Über Putz liegende Heizungsrohre“ einen Zuschlag von 0,25 Euro je m2/Monat veranschlagt, obwohl der Mietspiegel für dieses Merkmal einen Abschlag vorsieht.
Ein Schreiben des DMB Mieterschutzverein Frankfurt am Main e.V. an die Geschäftsführung der Gagfah mit der Bitte, die Mieterhöhungsverlangen umgehend zu korrigieren, blieb bislang unbeantwortet. „Offensichtlich hat die Gagfah die Höhe des Zuschlags für die Kachelung der Wände des Badezimmers aus dem abgelaufenen Mietspiegel 2008 übernommen und hinsichtlich der über Putz liegenden Heizungsrohre einen Zuschlag berechnet, obwohl der aktuelle Mietspiegel einen Abschlag vorsieht,“ vermutet Rolf Janssen, Geschäftsführer des DMB Mieterschutzverein Frankfurt am Main e.V. In einem konkreten Einzelfall lag die Differenz zwischen der im Mieterhöhungsverlangen geforderten Miete und der nach dem Mietspiegel Frankfurt 2010 tatsächlich möglichen Mieterhöhung bei rund 45 Euro im Monat.
„Wir raten allen Mietern der Gagfah in Frankfurt, die ein mit dem Mietspiegel Frankfurt 2010 begründetes Mieterhöhungsverlangen erhalten haben, dem Verlangen nicht ungeprüft zuzustimmen, sondern zunächst Rechtsrat einzuholen“, so Janssen. Generell haben Mieter ausreichend Zeit zu prüfen, ob sie einer Mieterhöhung zustimmen oder nicht. Die Prüfungsfrist beträgt zwei Kalendermonate - dazu kommen die restlichen Tage des Monats, in dem das Schreiben eingetroffen ist. Mitglieder des DMB Mieterschutzverein Frankfurt am Main e.V., die Mieter der Gagfah sind und ein mit dem Mietspiegel 2010 begründetes Mieterhöhungsverlangen erhalten haben, können dieses von den Juristen des Vereins prüfen lassen.