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Frankfurt, den 21.11.2011

DMB Mieterschutzverein Frankfurt warnt vor unberechtigten Kautionsforderungen

In der Rechtsberatung des DMB Mieterschutzvereins Frankfurt am Main e.V. häufen sich zurzeit Fälle unberechtigter Kautionsforderungen. Betroffen davon sind Mieter des Frankfurter Wohnungsunternehmens Franconofurt AG. Diese Mieter haben Mietverträge abgeschlossen, in denen keine Kautionszahlung vereinbart wurde.

„Uns liegen mehrere Schreiben der Franconofurt AG vor, in denen Mieter nun unter Fristsetzung und Hinweis auf das Gesetz zur Zahlung der Kaution aufgefordert werden, obwohl der Mietvertrag keine Silbe zur Kautionszahlung enthält“, erläutert Rolf Janßen, Geschäftsführer des DMB Mieterschutzvereins Frankfurt.

Der DMB Mieterschutzverein Frankfurt weist darauf hin, dass eine Kaution vom Mieter nur gezahlt werden muss, wenn dies auch vereinbart ist. „Eine gesetzlich vorgeschriebene Kaution, wie es die Franconofurt AG behauptet, gibt es nicht. Das Gesetz regelt nur die Höchstsumme und die Anlage der Kaution, falls eine Kautionszahlung vereinbart wurde“, so Janßen. Danach kann vom Mieter höchstens eine Mietkaution in Höhe von maximal drei Monatsmieten ohne Nebenkostenvorauszahlung gefordert werden.

Der DMB Mieterschutzverein Frankfurt rät betroffenen Mietern, die bereits auf das Schreiben von Franconofurt rechtsgrundlos eine Kaution gezahlt haben, die Zahlung zurückzufordern.

© 2010 DMB Mieterschutzverein Frankfurt/Main e.V.